Die Einführung des digitalen Meldeverfahrens im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) führt zu einem einfacheren, schnelleren und sparsameren Ablauf an der Rezeption. Per Hand ausgefüllte Meldescheine kosten Zeit, Aufwand und sind in der Drangphase der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Zudem sorgt der digitale Meldeschein für eine anonyme und sichere Verwahrung und Weiterleitung relevanter Daten im Sinne der DSGVO.